Auf dem Pferdehof "Zum Giggerer" sollen sich sowohl alle Gäste, Einsteller wie auch unsere Tiere wohlfühlen. Aus diesem Grund bitten wir folgende Regeln einzuhalten. So können wir gemeinsam Eure Sicherheit und die der Pferde gewährleisten. 

Pferdestall Pferdehof Zum Giggerer in Kochel am See

Hof-Regeln

  • Das Betreten der Stallungen, das Holen und Füttern der Pferde ist nur nach Anweisung oder in Begleitung erlaubt.

  • Bitte tragt bei Euren Besuchen festes Schuhwerk und dem Wetter angepasste Kleidung.

  • Beim Reiten gilt absolute Helmpflicht (Fahrrad- oder Reithelme). Bitte bringt Euren eigenen mit - Leihhelme sind vorhanden.

  • Pferde sind Fluchttiere - wenn sie sich erschrecken, laufen sie aus natürlichem Instinkt davon. Um Unfälle zu vermeiden und Eure Kinder und die Ponys nicht unnötig in Gefahr zu bringen, bitte den Führstrick beim Führen der Ponys nie auslassen. Auch nicht, wenn Ihr direkt neben dem Pony geht. Den Führstrick relativ kurz halten und nicht um die Hand oder Finger wickeln.

  • Aus Sicherheitsgründen bitte zu anderen Ponys und Pferden immer eine Pferdelänge Abstand halten.

  • Bitte behandelt das zur Verfügung gestellte Pferdezubehör sorgfältig.

  • Bei sehr schlechtem Wetter, wie z.B. Dauerregen, Sturm, Gewitter etc., findet das Ponyreiten oder Kindergeburtstage nicht statt. In diesem Fall wird ein geeigneter Ersatztermin gefunden.

  • Falls sich ein Termin nicht einhalten lässt, informiere ich Euch spätestens 24 Stunden davor. Gleiches erbitte ich von Euch, ansonsten muss ich 100% der anfallenden Kosten berechnen.

  • Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

  • Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Für Wertsachen, Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände die mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
Pferd mit Maske - Corona-Regeln

Corona-Regeln

Damit Ihr einen sicheren und unbeschwerten Aufenthalt bei uns genießen könnt, setzen wir die geforderten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen um, und bitten folgende Punkte zu beachten:


  • Es gelten die Corona-Regelungen lt. der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. 

    Für den Zugang zu Sportstätten unter freiem Himmel (z.B.  Reitplätze) zur eigenen sportlichen Betätigung und für Pferdesport-Unterricht unter freiem Himmel (z.B. auf  Reitplätzen oder im Gelände) gilt die 2G-Regelung.

    Ausnahmen von 2G und 2G plus bestehen für 
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, und welche zusätzlich einen      Testnachweises nach § 4 Abs. 6 Nr. 1 der 15. BayIfSMV         (PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels         weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikations-   technik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt      wurde) vorlegen können

  • sowie für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung von Pferdesport. Diese Möglichkeit besteht aus Gründen der Gleichbehandlung im Vollzug auch bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die geimpft oder genesen sind und deshalb im Rahmen des Schulbesuchs keinen regelmäßigen Testungen unterliegen. Die Kontrolle erfolgt über den Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder Ähnliches. Der Zweck (eigene Aktivität) muss ggf. glaubhaft gemacht werden.

  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, und – Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere – dürfen den Pferdehof „Zum Giggerer“ nicht betreten. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.

  • Der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern ist in allen Gemeinschaftsbereichen einschließlich der sanitären Einrichtungen stets einzuhalten. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß der jeweils aktuellen Rechtslage nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen. 

  • Eine Maskenpflicht besteht im Freien unter Einhaltung der Mindestabstandsregeln grundsätzlich nicht, allerdings sollte in Gemeinschaftsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Make) getragen werden.

  • Bitte desinfiziert Eure Hände nach dem Betreten und vor dem Verlassen des Hofgeländes gründlich. Handseife und Desinfektionsmittel wird von uns zur Verfügung gestellt.
     
  • Das zur Verfügung gestellte Putzzeug wird nach jeder Nutzung desinfiziert.

 

 Bleibt Gesund und achtet aufeinander!